Auf dem Weg zur Hanfparade habe ich gerade einen Antrag auf Eigenanbau von medizinischem Cannabis ans Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von 1,5 kg/Jahr eingeworfen.
Ich kann jedem nur wärmstens dasselbe empfehlen, es gibt keinen Grund für eine Ablehnung, da die aktuelle Situtation ohne GkV-Erstattung für Cannabisblüten dieselbe ist wie vor dem Medizinal-Cannabis-Gesetz von 2017. Es gab damals einige Genehmigung für solche Anträge, die allesamt widerrufen wurden, als die GkV-Erstattung 2017 ermöglicht wurden.
Ich werde in Kürze meinen Text hier veröffentlichen, ebenso wie meinen Antrag auf Weiterführung der Therapie und Stellungnahme zur Anhörung meiner Krankenkasse.
